[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]

Mit Datum vom 16.7.2014 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues BMF-Schreiben zur Teilwertabschreibung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und fasst darin – unter Berücksichtigung der BFH-Entscheidungen vom 8.6.2011 (Az. I R 98/10) sowie 21.9.2011 (Az. I R 89/10 und I R 7/11) – die bislang geltenden diversen Einzelschreiben zusammen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich bereits im Februar dieses Jahres in seiner Stellungnahme S 03/14 zum Entwurf des BMF-Schreibens geäußert und insbesondere das unmethodische Vorgehen der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Berücksichtigung von Kursentwicklungen nach dem Bilanzstichtag kritisiert. Hierzu hatte der BFH zuletzt mit Urteil vom 21.9.2011 (Az. I R 89/10) bestätigt und präzisiert, dass es bei der Beurteilung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag gerade nicht ankommt.

Im nunmehr veröffentlichten endgültigen BMF-Schreiben folgt die Finanzverwaltung den Anregungen des DStV und anerkannt die aktuelle BFH-Rechtsprechung.

Lesen Sie hierzu auch:
BMF-Schreiben zur Teilwertabschreibung: Praxis erneut durch restriktive Zusätze erschwert

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”meldungen_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]