[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]BMF: Umsatzsteuerliche Konsequenzen des Brexits

 

Das BMF hat am 8.4.2019 ein Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 8.4.2019 – III C 1 – S 7050/19/10001 :002).

 

Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten, und leitete damit das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ein. Sofern keine anderweitige politische Lösung gefunden wird, droht mit Ablauf des 12.4.2019 ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Bei der Anwendung aller zahlreicher Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ist das Vereinigte Königreich ab dem Austritt grundsätzlich mit allen umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen als Drittland i. S. d. § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG zu behandeln.

 

Die ausführlichen Äußerungen des BMF finden Sie hier >>

 

 

Stand: 9.4.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]