Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen in der Türkei und in Syrien sind Verwaltungserleichterungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder im BMF-Schreiben v. 27.2.2023 zusammengefasst. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden und beziehen sich auf folgende Aspekte:

 

– Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen

– Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften

– Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

– Lohnsteuer

– Aufsichtsratsvergütungen

– Umsatzsteuer

– Schenkungsteuer

 

BMF-Schreiben v. 27.2.2023 – IV C 4 S 2223/19/10003 :019