BMF: Ergänzungen und Klarstellungen zur Umsatzsteuersatz-Absenkung
Ergänzend zum BMF-Schreiben v. 30.06.2020, BStBl I 2020, 584, hat das BMF in einem weiteren Anwendungsschreiben für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020 und zu deren Anhebung zum 01.01.2021 Klarstellungen und Ergänzungen vorgenommen.
Das Schreiben v. 04.11.2020 – III C 2 – S 7030/20/1009 :016 finden Sie hier >>
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Stand: 05.11.2020