Nachdem die Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 durch das JStG 2024 national reformiert und erstmals eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt wurde, hat die Finanzverwaltung in einem umfassenden Schreiben zu den Neuregelungen Stellung bezogen und den UStAE entsprechend angepasst und ergänzt.

BMF-Schreiben v. 18.3.2025 – III C 3 – S 7360/00027/044/105

Webinarempfehlung: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer von A-Z zum 01.01.2025