Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG) veröffentlicht.

Das umfangreiche Schreiben bezieht sich insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne
  • Nicht entnommener Gewinn
  • Begünstigungsbetrag/ Nachversteuerungspflichtiger Betrag
  • Nachversteuerung (§ 34a Absatz 4 EStG)
  • Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern
  • Nachversteuerungsfälle nach § 34a Absatz 6 EStG
  • Fälle des § 6 Absatz 3 EStG und § 24 UmwStG (§ 34a Absatz 7 EStG)

BMF-Schreiben v. 12.03.2025 – IV C 6 – S 2290-a/00012/001/037

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