[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]BMF: Anwendungserlass zu § 146a AO
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme).
Das BMF hat nun mit Schreiben vom 17.6.2019 – IV A 4 – S 0316-a/18/10001 den Anwendungserlass zu § 146a AO veröffentlicht.
Der Anwendungserlass geht dabei auf die folgenden Punkte ein:
1. Allgemeines und Begriffsdefinition
1.1. elektronisches Aufzeichnungssystem
1.2. elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen
1.3. Schutz durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO)
1.4. Schutzziele
1.5. zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
1.6. Vorgang
1.7. Transaktion
1.8. Geschäftsvorfälle
1.9. Andere Vorgänge
2. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich
2.1. Sachlicher Anwendungsbereich
2.2. Zeitlicher Anwendungsbereich
3. Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
3.1.Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
3.2. Komponenten der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
3.3. Protokollierung von Vorgängen durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
3.4. Anwendungs- und Protokolldaten
3.5. Ablauf der Protokollierung
3.6. Begriffsdefinitionen zur Protokollierung
4. Einheitliche digitale Schnittstelle für steuerliche Außenprüfungen und Nachschauen
5. Anforderung an den Beleg
6. Belegausgabe
7. Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
8. Elektronische Aufbewahrung der Aufzeichnungen
9. Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
10. Zertifizierung
11. Verbot des gewerbsmäßigen Bewerbens und In- Verkehr-Bringens nach § 146a Abs. 1 Satz 5 AO
12. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a AO
BMF-Schreiben v. 17.6.2019 – IV A 4 – S 0316-a/18/10001
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