[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Betriebliche Altersversorgung und Sozialversicherungsrecht
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit haben sich mit einem überarbeiteten Rundschreiben zur beitragsrechtlichen Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung geäußert. Hierbei wird insbesondere auch auf die Änderungen eingegangen, die sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz geben haben.
Praxishinweis
Wir gehen in den folgenden Ausgaben auf Detailfragen des neuen Rundschreibens ein. Besonders bedeutsam sind auch die Ausführungen zum Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlungen, weil eine Verpflichtung für die ab 1. Januar 2019 geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen i.d.R. gilt.
Stand: 8.1.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]