Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand
Fragen steuerlicher Natur treten bei gemeinnützigen Körperschaften und Vermögensmassen sowie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit zunehmender Intensität auf. Lange schon stehen beide Bereiche im Fokus der Finanzverwaltung; die Zahl erst- und höchstrichterlicher Entscheidungen legt davon beredt Zeugnis ab.