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Meldepflicht für elektronische Kassensysteme: Muster-Mandanteninformation

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese ab 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis Juli. Dementsprechend groß ist der Handlungsbedarf bei Unternehmen und in Kanzleien. Daher stellen wir Ihnen ein Muster für eine Mandanteninformation zur Meldepflicht der elektronischen Aufzeichnungssysteme zur Verfügung.

2025-03-25T14:13:20+01:0025.03.2025|Aktuelles, Meldungen|

BMF: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den Bundesländern Vorgaben zu den ertragsteuerrechtlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten wie Bitcoin erarbeitet. Damit erhalten die Steuerpflichtigen eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte und die Finanzämter Hinweise zur Prüfung und Veranlagung entsprechender Steuererklärungen.[...]

2025-03-24T14:01:10+01:0024.03.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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