Fachassistent/in Lohn und Gehalt 2027: Klausurentraining
Im Vorbereitungslehrgang werden zwar einige Übungsklausuren geschrieben, es empfiehlt sich aber, die Vorbereitung durch unser spezielles Klausurentraining zu ergänzen.
Im Vorbereitungslehrgang werden zwar einige Übungsklausuren geschrieben, es empfiehlt sich aber, die Vorbereitung durch unser spezielles Klausurentraining zu ergänzen.
Qualität ist für den Steuerberaterverband ein zentraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Ein wirksames Qualitätsmanagementsystem schafft die Grundlage dafür, unsere Dienstleistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und den hohen Anforderungen unserer Mitglieder gerecht zu werden.
Erstmals wird die Teamperformance in Steuerkanzleien bundesweit gemessen: Wild Ideas GmbH startet in Kooperation mit der Hochschule Fresenius eine kostenfreie Benchmarking-Studie. Kanzleien erhalten eine wissenschaftlich fundierte 360°-Analyse ihres Teams inklusive persönlichem Auswertungsgespräch. Zeitlicher Aufwand pro Mitarbeiter: 10 Minuten.
Der Niedersächsische Landtag hat am 23.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen, die es den Gemeinden ermöglicht, in einigen besonderen Fällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen.
Das BMF hat die Verwaltungsgrundsätze für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht veröffentlicht.
Im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Besprechung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) mit Vertretern des Steuerberaterverbandes sowie der Steuerberaterkammer wurden u.a. folgende Punkte besprochen:
Das Niedersächsische Finanzgericht hält das im Jahr 2021 neu gefasste Grundsteuergesetz des Landes nicht für verfassungswidrig. Das hat der 1. Senat des Gerichts am 18.6.2026 in Hannover entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.12.2025 - V R 7/24 entschieden, dass die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO nicht gegen das Unionsrecht verstößt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15.01.2026 - III R 28/24 entschieden, dass nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen ist. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes in der für den Erhebungszeitraum 2011 geltenden Fassung (GewStG) wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Der BFH hat mit Urteil vom 21.01.2026 - VI R 25/24 entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.