BMJ: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Viele kleine und mittlere Kanzleien stehen infolge der strukturellen Nachwirkungen der vergangenen Jahre weiter unter erheblichem Druck. Der DStV hatte daher noch einmal mit Blick auf die Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften bei der Bundesministerin der Justiz für einen zeitlichen Aufschub geworben.

