[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Mit Schreiben vom 29.5.2018 (IV A 4 – S 0316/13/10005 :054) hat das BMF den Anwendungserlass zu § 146b AO (Kassen-Nachschau) veröffentlicht. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 neu eingefügt und ist seit 1.1.2018 anzuwenden.

In dem Schreiben wird u.a. auf folgende Aspekte eingegangen:

  • Was ist eine Kassen-Nachschau?
  • Welche Rechte hat der Amtsträger?
  • Welche Rechte hat der Steuerpflichtige?

BMF-Schreiben vom 29.5.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005 :054

Zu diesem Themengebiet empfehlen wir Ihnen auch den Besuch unseres Seminars „Kassenprüfung des Finanzamts ­– Wie sind Bargeldeinnahmen aufzuzeichnen, damit keine Schätzung droht?“.

 

 

Stand: 4.6.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]