Am 14.11.2025 wurde das von der Bundesregierung vorgelegte Aktivrentengesetz [1] in erster Lesung im Bundestag kontrovers diskutiert. Mittlerweile haben sich auch die Ausschüsse des Bundesrats zu diesem Gesetz geäußert und Nachbesserungen gefordert. [2]

Praxishinweis

Der weitere Verlauf der Gesetzgebung bleibt abzuwarten. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll der Bundestag das Aktivrentengesetz am 5.12.2025 beschließen. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen durch den Finanzausschuss des Bundestages „in letzter Sekunde“ aufgenommen werden.


[1] BT-Drucks. 21/2673 v. 7.11.2025

[2] BR-Drucks. 589/1/25 v. 7.11.2025