Mit dem FZulG vom 14.12.2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Das Gesetz ist am 1.1.2020 in Kraft getreten. Seitdem haben sich einige Anpassungen und Änderungen durch andere Gesetze ergeben.
Das BMF hat daher sein Anwendungsschreiben zur Gewährung von Forschungszulagen neu gefasst. Die Neufassung ersetzt das BMF-Schreiben vom 7.2.2023 (BStBl I S. 364) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Soweit einzelne Regelungen nur für bestimmte Zeiträume gültig sind, wird hierauf in den jeweiligen Randnummern gesondert hingewiesen.
Das neue Anwendungsschreiben finden Sie hier: BMF-Schreiben vom 27.10.2026 – IV C 3 – S 2020/00059/018/001.
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