Am 24.4.2026 hat der Bundestag das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen.

In berufsrechtlicher Hinsicht umfasst das Gesetz die Neuregelung der Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen, die Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Ermöglichung von sogenannten Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen sowie die Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine. Außerdem bringt das Gesetz den Wegfall des Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern sowie eine Erweiterung der verfahrensvereinfachenden Vollmachtsvermutung in der Abgabenordnung auf Notare und Patentanwälte.

Darüber hinaus sind Anpassungen bei der Gewerbesteuer sowie bei der Grunderwerbsteuer geplant. Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer soll dabei ab dem Erhebungszeitraum 2027 auf 280 Prozent erhöht werden. Im Grunderwerbsteuergesetz sind Änderungen vorgesehen, die eine mögliche doppelte Besteuerung desselben Sachverhalts verhindern sollen, wenn Verpflichtungsgeschäft (Signing) und Verfügungsgeschäft (Closing) zeitlich auseinanderfallen. Außerdem werden die Anzeigefristen für Beteiligte gemäß § 19 GrEStG auf einen Monat verlängert und die bisher befristete grunderwerbsteuerliche Gesamthandsfiktion dauerhaft festgeschrieben.

Ebenfalls umgesetzt wird die bereits im Referentenentwurf des BMF enthaltene, im späteren Regierungsentwurf jedoch nicht mehr berücksichtigte Verschärfung des Fremdbesitzverbots bei Beteiligungen an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.

Zudem wurde eine neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 11d) in das Gesetz aufgenommen, die im Zusammenhang mit den durch den Iran-Krieg verursachten Preissteigerungen beschlossen wurde.

BR-Drucks. 223/26 vom 24.4.2026

Webinarempfehlung: Steuerupdate