Das BMF hat Vordruckmuster zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bekanntgegeben.
Die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist optional. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, z. B. landesspezifischen Fragebögen, ergeben, wird es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.
BMF-Schreiben vom 23.2.2026 – III C 3 – S 7532/00030/005/206


