Durch das ebenfalls kurz vor dem Jahreswechsel 2025/2026 verabschiedete Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (BGBl I 2025 Nr. 370) soll über einen freiwilligen Wehrdienst die Personalstärke der Bundeswehr erhöht werden.
Dieses Gesetz sieht auch als Anreiz vor, dass Personen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung einen durchgehenden Wehrdienst von mindestens zwölf Monaten geleistet haben, auf Antrag ein einmaliger Zuschuss für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) und/oder C bzw. C1 (Lkw) gewährt werden kann. Hierfür muss die Fahrschulausbildung innerhalb von zwölf Monaten vor Antritt oder nach Beendigung des Wehrdienstes abgeschlossen sein.
Der Zuschuss wird für die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 EUR (Pkw) bzw. 5.000 EUR (Lkw) gewährt.
Praxishinweis
Diese Zuschüsse werden durch eine entsprechende Änderung des EStG steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 5 Buchst. f EStG n.F.). Die Gesetzesänderung wirkt sich nicht auf die Privatwirtschaft aus.


