Am 20. November 2025 trafen sich die Vertreter der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt und unseres Verbandes mit den Vertretern des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur traditionellen gemeinsamen Besprechung im Haus der Steuerberater in Magdeburg.  Besprochen wurden neben den jährlich wiederkehrenden Themen wie die Kommunikation und die Erreichbarkeit vor allem die Probleme, die dadurch entstehen, dass die Hinterlegung einer „Eigenvollmacht“ in der Vollmachtsdatenbank für die Berufsangehörigen nicht möglich ist und diese in der Folge wieder gelöscht wird. Nach der Auffassung der Finanzverwaltung ist nach geltender Rechtslage anderes nicht möglich und es müsste eine entsprechende Änderung in der AO erfolgen. Steuerberaterverband und Kammer werden auch über ihre Bundesorganisationen eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Regelung anregen. Ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema waren die im Rahmen sozialversicherungsrechtlicher Prüfungen festgestellten Scheinselbstständigkeiten und ihre Folgewirkungen auf die Einstufung der Betroffenen als umsatzsteuerliche Unternehmer sowie den Folgerungen daraus wie vor allem die nachträgliche Versagung des Vorsteuerabzugs. Hier erachtet der Berufsstand den von der Finanzverwaltung vorgebrachten Verweis auf die Vorschriften des UStAE als nicht zielführend und regt auch hier eine Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung auf Bund-Länder-Ebene an. Die weiteren Themen bewegten sich rund um die Digitalisierung und Austauschplattformen wie FinDrive, ELSTER, RABE und DIVA sowie Änderungen bei der E-Bilanz.

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