Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders positiv: Bund und Länder erkennen die Argumente des DStV an und lassen der Praxis bis Ende 2027 Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 beschloss der Gesetzgeber eine neue Fassung von § 4 Nr. 21 UStG. Damit passte er die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen an die EU-Vorgaben an. Die kurzfristig ins Gesetz eingebrachte Fassung sorgte für viel Verunsicherung. Auch der Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hierzu milderte diese nicht ab – er verschärfte sie sogar. Der DStV benannte die Schwachstellen klar und unterbreitete Lösungsvorschläge (vgl. DStV-Info vom 17.02.2025).


