Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2027 in zwei Schritten auf 14,60 EUR (brutto) pro Stunde steigen. Dies sieht der Fünfte Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 vor. Dieser Beschluss muss formell vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden.

Praxishinweis

Der gesetzliche Mindestlohn soll in einem ersten Schritt im Jahr 2026 auf 13,90 EUR (brutto) pro Stunde steigen. Ab 2027 ist dann eine weitere Anhebung auf 14,60 EUR (brutto) pro Stunde vorgesehen.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 EUR (brutto) pro Stunde.

Übersicht

Übersicht Mindestlohnerhöhung

Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich auch auf die Höhe der sog. Mini-Job-Grenze aus. Die Mini-Job-Grenze läge dann bei 603 EUR (2026) bzw. bei 633 EUR (2027). Durch die erhöhte Mini-Jobgrenze beginnt auch die Midi-Job-Grenze erst, wenn die neue Mini-Job-Grenze überschritten ist.