Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt. Es werden Fragen beantwortet u. a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
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