Ab dem 1.7.2022 löst die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei gesetzlich Versicherten den „Gelben Schein“ ab. Wesentliche Fragen und Antworten zur eAU finden Sie in dem Schreiben der BDA (Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände) vom 22.12.2022.