Mit Datum vom 05.11.2021 hat das BMF ein 15-seitiges neues Schreiben zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten (Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen) herausgegeben.

Darin definiert das BMF die Begriffe

– Elektrofahrzeuge

– Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

– Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge

– Emission und Reichweite

Daneben stellt das BMF die Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der 1 %-Regelung dar und geht auf die Frage der „Kostendeckelung“ ein. Dies erfreulicherweise anhand von diversen Beispielen – auch für die individuelle Ermittlung des privaten Nutzungswerts.

Aus Sicht der Betriebsausgaben wird der pauschale Ansatz von Stromkosten dargestellt.

Abschließend wird ebenfalls mit Beispielen auf die vielfältigen Anwendungsregelungen eingegangen.

 

BMF-Schreiben v. 5.11.2021 – IV C 6 – S 2177/19/10004 :008