Nachdem das BMF Anfang Juni 2021 eine Vereinfachungsregelung für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbaren BHKW veröffentlicht hatte (vgl. unsere Meldung vom 3.6.2021), sind die Regelungen nun im BMF-Schreiben vom 29.10.2021 weiter konkretisiert worden.

 

Dabei geht das BMF u.a. auf folgende Punkte ein:

– Ermittlung der 10,0 kW/kWp-Grenze

– Verbrauch in ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Räumen

– Wirkung des Antrags

– Ausgeförderte Anlagen

– Nutzungsänderungen/Überschreitung der Leistungsgrenze

– Nachweis Gewinnerzielungsabsicht

 

BMF-Schreiben v. 29.10.2021 – IV C 6 – S 2240/19/1006 :006