Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen

 

Für Unternehmer mit Sitz im Ausland, die ihre Leistungen auf Messen in Deutschland anbieten, ist es nicht leicht zu verstehen, welchen steuerlichen Pflichten sie in Deutschland unterliegen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat aktuell die wichtigsten Regeln in einem Merkblatt kurz und prägnant zusammengefasst, und zwar in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch, Ungarisch und Polnisch. Interessierte sollten das kostenlose Merkblatt vom 25.1.2021 auf der Internetseite des Landesamts herunterladen.[1]

 

[1] https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-01-25_Merkblatt_zur_Umsatzbesteuerung.pdf

 

 

Stand: 15.02.2021