BMWi: Fristverlängerung für Anträge der Überbrückungshilfe II und der November- bzw. Dezemberhilfe
Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater/innen: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis 31.03.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband stark gemacht. Die Frist für die November- und Dezemberhilfe wird bis 30.04.2021 verlängert.
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Webinar-Empfehlung: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Stand: 15.01.2021