Schreiben von Finanzminister Hilbers zu den Abgabefristen für die Steuererklärung 2019

 

Am 6. Januar 2021 ist bei uns ein Schreiben von Finanzminister Hilbers eingegangen, in dem er auf das BMF-Schreiben vom 21.12.2020 hinweist, wonach eine nicht fristgebundene Verlängerung von einem Monat, d.h. bis zum 31.3.2021 für die Steuererklärung 2019 gewährt wird. Damit reagierte die Finanzverwaltung auch auf Schreiben von Präsidenten Christian Böke vom 19.11. und 9.12.2020.

 

Zu diesem Schreiben führt der Präsident des Steuerberaterverbandes Christian Böke Folgendes aus:

„Die Bundespolitik hat uns bereits eine Zusage für eine angemessene Fristverlängerung gemacht, nämlich um sechs Monate und nicht nur die in dem BMF-Schreiben zugesagten drei Monate. Die Fristverlängerung ist für den Berufsstand, der unter den Lasten zahlreicher Mehrarbeiten im Zuge der Corona-Krise belastet ist, dringend erforderlich. Insofern ist es für uns eine große Enttäuschung, dass die Finanzminister-Konferenz einstimmig gegen eine solche Lösung gestimmt hat und sich nur zu einer Verlängerung bis zum 31. März entschließen konnte. Aus diesem Grund appellieren wir nachdrücklich an die Landesfinanzminister in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, sich auf Bundesebene für die dringend erforderliche Fristverlängerung um sechs Monate einzusetzen. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, ab Januar 2021 Einzelfristverlängerungsanträge zu stellen und den Rechtsweg vollumfänglich auszunutzen.“

 

Das Schreiben von Finanzminister Hilbers finden Sie hier >>

 

 

Stand: 07.01.2021