Die Verwaltungsanweisung zur Fristverlängerung für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31.3.2021 bildet das Ergebnis der Erörterungen der Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern am 4.12.2020 ab. Die Entwicklungen der letzten Woche, also die Initiative von MdB StB Antje Tillmann (CDU/CSU), MdB Lothar Binding (SPD) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, ein Gesetzgebungsverfahren zur Verlängerung der Frist für Steuererklärungen 2019 bis zum 31.8.2021 anzustoßen, haben keinen Eingang in diese Verwaltungsanweisung gefunden. Der Gesetzesvorstoß ist davon unabhängig und wird nach heutigem Kenntnisstand weiter verfolgt.
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