Rückmeldung von Finanzminister Hilbers zur geforderten Verlängerung der Abgabefristen für StE 2019

 

Mit Schreiben vom 13.10.2020 hatte sich Verbandspräsident Christian Böke an den niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers gewandt und darin eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 von steuerlich Beratenen gefordert (vgl. unsere Meldung vom 16.10.2020). Hierzu hat sich der Finanzminister mit Antwortschreiben vom 30.10.2020 geäußert. 

Herr Hilbers ist sich der Bedeutung des Berufsstands der Steuerberaterinnen und Steuerberater gerade in der jetzigen Zeit bewusst und stimmt damit überein, dass die fortdauernde Belastung durch KUG, Zuschüssen, Sofort- und Überbrückungshilfen neben dem laufenden Tagesgeschäft eine weitere Entlastung rechtfertigen. Dabei biete eine allgemeine Fristverlängerung aufgrund des Vorbehalts des Gesetzes jedoch keine angemessene Rechtssicherheit. Er unterstütze daher eine gesetzliche Lösung für eine dreimonatige Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 speziell für steuerlich Beratene. Der Minister weist jetzt doch auch darauf hin, dass im Zuge der Beratungen zum JStG 2020 ein entsprechender Antrag Bayerns keine Mehrheit gefunden habe, so dass die weitere Entwicklung diesbezüglich zu beobachten sei. 

 

Das komplette Antwortschreiben von Herrn Hilbers finden Sie hier >>

 

 

Stand: 05.11.2020