Video-Konferenzen beim Niedersächsischen Finanzgericht

 

Mit Schreiben vom 25. Mai 2020 teilte uns die Vizepräsidentin des Niedersächsischen Finanzgerichtes Petra Hager mit, dass das Finanzgericht derzeit nur eine Video-Konferenz-Anlage zur Verfügung hat, mit der auf der Gegenseite mit Beteiligten, die sich im OLG Oldenburg befinden, verhandelt werden kann. Zurzeit wird eine weitere Anlage beschafft, die auch Sype for Business ermöglicht, so dass mit beiden abwesenden Beteiligten verhandelt werden kann. Damit werden die Möglichkeiten für Video-Konferenzen deutlich verbessert.

 

Frau Vizepräsidentin Hager teilt weiterhin mit, dass im Finanzgericht umfassende Hygienemaßnahmen in Anbetracht der Corona-Krise eingerichtet wurden, gleichwohl herrscht im Finanzgericht Niedersachsen der Eindruck vor, dass Steuerberater und Steuerberaterinnen aufgrund der Pandemie-Lage aktuell vielfach Vertagungen beantragen und teilweise auch nicht auf die schriftlichen Verfügungen eingehen.

 

Abschließend weist Frau Hager darauf hin, dass die Voraussetzung für audiovisuelle Verhandlungen im Niedersächsischen Finanzgericht im Laufe sind und künftig ausgeweitet werden können. Hierzu sind selbstverständlich alle Steuerberaterinnen und Steuerberater aufgefordert, von diesem zeitgemäßen Instrument auch Gebrauch zu machen.

 

Das Schreiben des Finanzgerichts Niedersachsen finden Sie hier >>

 

 

Stand: 28.05.2020