Aktueller Hinweis von HDI zu Kurzarbeitergeld und bAV
Die Verunsicherung im Rahmen der Corona-Krise ist groß und führt in vielen Branchen zu einem erheblichen Auftragsrückgang. Einige Unternehmen reagieren hierauf, indem sie für den langfristigen Erhalt der Arbeitsplätze Kurzarbeit einführen. Dies kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben. In diesem Zusammenhang beschäftigt beispielsweise viele Arbeitnehmer (ArbN) und Arbeitgeber (ArbG) wie sich eine bestehende bAV auf das Kurzarbeitergeld (Kug) auswirken könnte oder wie mit ArbG-Beiträgen zur bAV verfahren werden kann.
Stand: 31.03.2020