BFH: Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück – Beitrittsaufforderung
Der BFH nimmt ein Revisionsverfahren zum Anlass, sich grundlegend mit der Frage zu befassen, welche Bedeutung der vom BMF zur Verfügung gestellten „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)“ bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude nach den realen Verkehrswerten (vgl. Senatsurteil vom 16.09.2015 – IX R 12/14, BFHE 251, 214, BStBl II 2016, 397) für Zwecke der AfA-Bemessung zukommt. Vor diesem Hintergrund hält es der Senat für angezeigt, das BMF an diesem Revisionsverfahren zu beteiligen und zum Beitritt aufzufordern.
Gegen das Urteil des FG Berlin-Brandenburg v. 14.8.2019 – 3 K 3137/19 (vgl. hierzu ausführlich unsere Meldung vom 15.1.2020) wurde Revision eingelegt. Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom BMF zur Verfügung gestellte „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)“ bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der Senat hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (§ 122 Abs. 2 Satz 3 FGO).
Der Entscheidung kommt in der Praxis eine weitreichende Bedeutung zu. Entsprechende Fälle sollten daher bis zu der Grundsatzentscheidung unbedingt offen gehalten werden.
Die typisierte Ermittlung der Finanzverwaltung mittels der Arbeitshilfe wird sowohl in der Praxis als auch in der Literatur (vgl. etwa kürzlich Jacoby/Geiling, DStR 2020, 481), da sie insbesondere in Städten wegen der in der Vergangenheit deutlich gestiegenen Bodenrichtwerte zu hohen Bodenwertanteilen und damit entsprechend niedrigem AfA-Volumen führt.
BFH-Beschluss v. 21.1.2020 – IX R 26/19 >>
Stand: 24.3.2020