BMF: Absenkung des Steuersatzes für die Personenbeförderung im Bahnverkehr
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 (BGBl. I 2019, 2886) wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr auf 7 % abgesenkt. Die Finanzverwaltung stellt nun wichtige Grundsätze dar.
Die Finanzverwaltung erläutert die Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes nach § 27 Abs. 1 UStG. Außerdem werden die Auswirkungen der Absenkung des Steuersatzes für die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr, vor allem in Bezug auf Anwendungsbeginn und Steuerausweis dargestellt. Auch Übergangsregelungen werden ausführlich vorgestellt. So wird beispielsweise klargestellt, dass keine Rechnungsberichtigungspflicht der Schienenbahnverkehrsunternehmen gegenüber Leistungsempfängern in Übergangsfällen besteht.
BMF-Schreiben v. 21.01.2020 – III C 2 – S 7244/19/10002 :009 >>
Stand: 24.1.2020