Der Bundesrat hat am 11.10.2019 den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 zugestimmt.
Die Bundesregierung hält die derzeitigen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 im wesentlichen Teilen für überholt. Sie seien an die im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und dem Bewertungsgesetz vollzogenen Rechtsänderungen durch die Erbschaftsteuerrefom 2016 anzupassen. Außerdem müsse die aktuelle BFH-Rechtsprechung und die zwischenzeitlich ergangenen Verwaltungsentscheidungen berücksichtigt werden. Die Richtlinien setzen sich dabei auch mit den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes auseinander.
Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss hatten dem Bundesrat empfohlen, den neuen Richtlinien nur nach Maßgabe einiger Änderungen zuzustimmen. In diesem Fall hätten die neuen Richtlinien nur dann in Kraft treten können, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Der Bundesrat ist dieser Empfehlung nicht gefolgt und hat den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 uneingeschränkt zugestimmt.
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21.8.2019 (Tag des Kabinettbeschlusses) entsteht. Sie gelten auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22.8.2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1.5.2019 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind dann nicht mehr anzuwenden.
BR-Drucks. 387/19 vom 21.8.2019 >>
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