[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Schenkungsteuer aktuell: Die schenkungsteuerliche Behandlung von inkongruenten Einlagen ist seit Jahren umstritten.

Die Finanzverwaltung (R 18 ErbStR) und der Bundesfinanzhof stehen sich in der steuerlichen Behandlung von unentgeltlichen Zuwendungen von Gesellschaftern an ihre (Kapital-)Gesellschaft bzw. an ihre Mitgesellschafter und umgekehrt seit Jahren unversöhnlich gegenüber. Bislang haben weder die Gesetzesänderungen (§§ 7 Abs. 8 und 15 Abs. 4 ErbStG), die Ende 2011 in Kraft getreten sind, noch der Erlass der Finanzverwaltung aus dem Frühjahr 2012 (BStBl. I 2012, S. 331) hinreichend Klarheit gebracht. Im Gegenteil: Die Streitfälle werden nicht weniger, sondern mehr. Der Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Burkhard Binnewies, sprach beim Steuerforum 2017 die drängendsten der virulenten Fragen an. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG stellt die Fiktion auf, dass „als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gilt, die ein mittelbar oder unmittelbar Beteiligter durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt.“

Werden von einzelnen Gesellschaftern inkongruente Einlagen in das Vermögen der Gesellschaft geleistet, weil sie erwarten, dass später auch die übrigen Gesellschafter entsprechende inkongruente Einlagen tätigen werden, dann sollte diese Erwartung bei der ersten inkongruenten Einlage schriftlich festgehalten werden. Der sachliche und wirtschaftliche Zusammenhang späterer Leistungen der Mitgesellschafter mit der inkongruenten Einlage sollte dokumentiert werden. Leisten die übrigen Mitgesellschafter dann später ihre jeweiligen Einlagen, spielt deren rechtliche Verbindlichkeit im Zeitpunkt der ersten inkongruenten Einlage in der Regel keine Rolle, es sei denn, es sind im Zeitpunkt der Prüfung des Vorgangs durch die Finanzverwaltung noch keine ausgleichenden Leistungen der Mitgesellschafter vorhanden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]