Mit Schreiben vom 11.3.2024 hatte sich Präsident Christian Böke bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für den uneingeschränkten Beibehalt der Vorbehaltsaufgaben eingesetzt (vgl. unsere aktuelle Meldung vom 12.3.2024).
Die Landesgruppe Niedersachsen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hierzu in einem Antwortschreiben ausgeführt, dass sowohl die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Vorbehaltsaufgabe bleiben muss als auch die Abschaffung anderer Vorbehaltsaufgaben außer Frage steht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich deshalb dafür einsetzen, dass die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberaterinnen und Steuerberater uneingeschränkt erhalten bleiben. Auch die Landesfinanzministerien würden eine Befugniserweiterung geschlossen ablehnen.