Zurzeit gerät das Berufsrecht der steuerberatenden Berufe zunehmend in den politischen Fokus. Konkret geht es um laute Forderungen aus der Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter nach einer Ausweitung ihrer Befugnisse.

Die Bilanzbuchhalter fordern, dass im Steuerberatungsgesetz zusätzlich zu den ihnen bislang (ausnahmsweise) erlaubten Bereichen künftig eine Reihe weiterer Tätigkeiten hinzukommen sollen, z.B. die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) und die Erstellung von Bilanzen für kleinere Betriebe.

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neuregelung der beschränkten und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen (BT-Drs. 20/8669) sieht – richtigerweise – bislang keinerlei Erweiterungen für Bilanzbuchhalter vor. Die Berufsverbände der Bilanzbuchhalter nehmen das aktuelle Gesetzgebungsverfahren nun allerdings zum Anlass, um in einem weiteren Anlauf eine Erweiterung ihrer Befugnisse zu erreichen. So sei ihrer Ansicht nach bei der Umsatzsteuervoranmeldung bereits Vieles von der Buchhaltungssoftware vorgegeben und müsse lediglich noch übermittelt werden.

Präsident Christian Böke hat sich daher in einem Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt, um eindringlich darzustellen, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege ein hohes Maß an Qualität gewährleisten, auf das sich die Verwaltung zu Recht verlassen kann. Die Erstellung einer UStVA bedarf einer rechtlichen Würdigung im Einzelfall, welche eine Buchhaltungssoftware nicht ersetzen kann. Darüber hinaus müsse auch ein wirksamer Verbraucherschutz gewährleistet werden.

Die Forderung an die MdBs ist klar: die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen uneingeschränkt erhalten bleiben!

 

Das Schreiben finden Sie HIER >>