Um die Tätigkeit der Berufsangehörigen als Restrukturierungsbeauftragte und in der Sanierungsmoderation in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, ziehen der DStV und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) künftig an einem Strang. In einem ersten Schritt schafft die BStBK ein von den Steuerberaterkammern geführtes Verzeichnis. Über dieses sollen die zuständigen Restrukturierungsgerichte und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Mandantschaft die Möglichkeit erhalten, speziell fortgebildete Berufsangehörige zu finden.
Aus Sicht des DStV und der BStBK erfüllen diese Voraussetzungen insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberater mit der Qualifikation zum/zur „Fachberater/-in für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)“. Durch den erfolgreichen Besuch des Fachlehrgangs, die Leistungskontrollen und die Dokumentation von Praxisfällen haben sie ihre besondere Kompetenz nachgewiesen, die zudem durch regelmäßige Fortbildungen in den Folgejahren gesichert wird. Das Verzeichnis soll durch die Steuerberaterkammern Hamburg, Düsseldorf, Nürnberg und Sachsen geführt werden. Der DStV weist alle entsprechend anerkannten Fachberaterinnen und Fachberater (DStV e.V.) auf die Möglichkeit hin, sich in das neue Verzeichnis aufnehmen zu lassen.