SG Stuttgart: Beurteilung der Selbstständigkeit einer Steuerberaterin

Das Sozialgericht Stuttgart hat am 16.01.2020 entschieden, dass eine Steuerberaterin dann eine selbstständige Tätigkeit ausübt, wenn sie nach dem zugrundeliegenden Beratervertrag weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate übernimmt, nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei eingegliedert ist und keinen festen Stundenlohn erhält, sondern eine reine Umsatzbeteiligung.

2021-06-04T08:51:03+02:0017.08.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 (§ 111 EStG)

Auf Antrag der steuerpflichtigen Person ist bei der Steuerfestsetzung für den VZ 2019 ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Der vorläufige Verlustrücktrag beträgt pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des VZ 2019. Alleinige Voraussetzung für die Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2020 ist die Herabsetzung der Vorauszahlungen für den VZ 2020 auf null Euro (vgl. § 111 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG).

2021-06-07T08:50:49+02:0006.08.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|
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