Antragsformular zu Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Das Niedersächsische Finanzministerium hat das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download bereitgestellt. Das Finanzministerium aus Sachsen-Anhalt hat bislang noch kein entsprechendes Formular veröffentlicht. Wir empfehlen vorerst die Nutzung des Formulars aus Niedersachsen. Sobald uns ein Formular aus Sachsen-Anhalt vorliegt, werden wir dies ebenfalls auf unserer Homepage veröffentlichen.

Gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes!

Steuerberater und Corona: FAQs

Die nachfolgenden „FAQs“ sollen für den Umgang mit dem neuartigen Coronavirus eine erste Orientierung bieten. Wir empfehlen bei Erkrankungen und Verdachtsfällen umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und mit diesem die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

2020-03-18T12:21:01+02:0018.03.2020|Aktuelles, Meldungen|
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