Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag!

Wer seine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibt, kann mit einem Verspätungszuschlag belangt werden – das ist soweit nichts Neues. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die bis dahin geltende Ermessensentscheidung durch die Einführung des automatischen Verspätungszuschlags gem. § 152 Abs. 2 AO stark eingeschränkt.

Prof. Dr. H.-Michael Korth bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier

Am 11. März nahm unser Ehrenpräsident und Präsident der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen, Prof. Dr. H.-Michael Korth, an der zweiten Sitzung des Mittelstandsbeirates am 11. März 2019. Zum vierten Mal in Folge ist Prof. Dr. H.-Michael Korth in den Mittelstandsbeirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berufen worden.

2021-06-04T08:55:47+02:0018.03.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|
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