[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 dem vom Bundestag beschossenen Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Eine Verkündung im BGBl wird in Kürze erfolgen.
Änderungen im Überblick:
- Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 250 €. Diese Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2017.
- Anhebung der durchschnittlichen Tageslohngrenze für eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern von bislang 68 € auf nunmehr 72 €. Diese Rechtsänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 und ist eine Folgewirkung aus der Anhebung des Mindestlohns.
- Anhebung der Grenze zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen für Vierteljahresanmeldungen von 4.000 € auf 5.000 € – rückwirkend ab dem 1. Januar 2017.
- Für geringwertige Wirtschaftsgüter, für die die Sofortabschreibung nach § 6 Absatz 2 EStG in Anspruch genommen werden kann, sind steuerliche Aufzeichnungspflichten im Anlageverzeichnis zu beachten, sofern deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Grenze überschreitet. Bislang hat eine Aufführung im Anlageverzeichnis zu erfolgen, sofern der Wert des jeweiligen Wirtschaftsgutes 150 € übersteigt. Diese Grenze wird für Investitionen ab 2018 auf 250 € angehoben. Damit tritt für die Unternehmen eine Entlastung ein, weil solche Wirtschaftsgüter ohne den Umweg über das Anlageverzeichnis sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
- Diese Anhebung von 150 € auf 250 € gilt auch für die Bildung von Sammelposten.
Praxishinweis
In einem weiteren Gesetz ist die Anhebung der Grenze für das Vorliegen von geringwertigen Wirtschaftsgütern von bislang 410 € auf 800 € vorgesehen. Dies soll für Investitionen ab 2018 gelten.
Der Bundestag hat diese Änderung durch das am 27. April 2017 verabschiedete Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen verabschiedet. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates bleibt abzuwarten.
Stand: 17.5.2017[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]