[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Das FG Saarland vertrat in seinem Urteil v. 5. April 2016 – abweichend von der Verwaltungsauffassung – die Auffassung, dass bei der Berechnung der Opfergrenze eine monatsbezogene Berechnung vorzunehmen sei. Der BFH hat sich dieser Rechtsauslegung der Saarländer Richter nunmehr angeschlossen.

Beispiel

A ist verheiratet. In seinem Haushalt lebt auch sein Sohn S, für den er nur noch im Januar 2016 Kindergeld erhalten hat. A erzielte im VZ 2016 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sein verfügbares Nettoeinkommen betrug 20.000 €. Er hat für seine volljährige Tochter T aus erster Ehe, die bei ihrer Mutter lebt, Unterhalt i.H.v. 8.000 € geleistet. Ein Kindergeldanspruch für T besteht nicht mehr.

Nach Ansicht der Richter des FG Saarlandes ermittelt sich die Opfergrenze des A wie folgt:

Verfügbares Nettoeinkommen                                                           20.000 €
Opfergrenze (1 % je 500 €)                                               40,00 %
Kürzung für die Ehefrau                                                 –   5,00 %
Kürzung für den Sohn S (5 % x 1/12 für Januar)     –   0,41 %
Verbleibende Opfergrenze = agB                                     34,59 %     6.918 €

Nach Auffassung der FinVerw wäre für S die Kürzung i.H.v. 5 % ohne Beachtung einer Zeitanteiligkeit vorzunehmen, sodass nur (30 % von 20.000 €=) 6.000 € als agB abziehbar wären.

Praxishinweis

Der BFH hat sich mit Urteil vom 14. Dezember 2016 hierzu höchstrichterlich geäußert und sich der Auffassung des FG Saarland angeschlossen. Danach ist bei der Berechnung der Opfergrenze die zeitanteilige Gewährung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrags durch eine monatsbezogene Kürzung der anzusetzenden kinderbezogenen 5%-Pauschale zu berücksichtigen.

Abzuwarten bleibt, wie die Finanzverwaltung auf diese Rechtsprechung reagieren wird. Entsprechende Fälle sollten offen gehalten werden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]