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Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung sind ein Jahr nach der Anschaffung nicht steuerbar

Der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewähren, ist nach Ablauf der Veräußerungsfrist von einem Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nicht steuerbar.

Die Entscheidungen sind auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.

Urteile vom 12.5.2015 (AZ: VIII R 4/15, VIII R 35/14)

Pressemitteilung des BFH Nr. 60 vom 2.9.2015

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