[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Aufwendungen für Arbeiten in der Werkstatt des leistenden Unternehmers sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt.[1]
Entgegen dieser vermeintlich eindeutigen Verwaltungsauffassung[2] hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil v. 27. Juli 2017[3] entschieden, dass es für die Steuerermäßigung ausreichend sei, wenn der Leistungserfolg in der Wohnung des Steuerpflichtigen eintrete. Das FG hält es für unschädlich, wenn ein grundsätzlich mit dem Haushalt verbundener Gegenstand zum Zwecke der Reparatur aus dem Haushalt entfernt und nach Abschluss der Arbeiten wieder in denselben eingebracht werde. Die Leistung sei dann zumindest im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht worden.
Praxishinweis
Gegen diese Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Im Einspruchsverfahren gewährt die Finanzverwaltung in vergleichbaren Fällen ein Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen unter der Voraussetzung, dass man sich auf das anhängige Verfahren (Az. des BFH: VI B 86/17) beruft. Aussetzung der Vollziehung wird nicht gewährt.
Der Verfahrensausgang bleibt mit Spannung abzuwarten, zumal die BFH-Entscheidung für eine Vielzahl von weiteren Fällen bedeutsam ist.
[1] so auch FG Nürnberg, Urteil v. 04.08.2017 – 4 K 16/17, EFG 2017, 1447, rkr.
[2] BMF-Schreiben v. 09.11.2016, BStBl I 2016, 1213 – Rz. 1
[3] FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 27.07.2017 – 12 K 12040/17, juris, NZB eingelegt, Az. des BFH: VI B 86/17
Stand: 27.03.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]