Dem Vernehmen nach soll es Fälle gegeben haben, in denen Mitarbeiter/innen unmittelbar nach Beendigung ihrer Ausbildung zum/zur Steuerfachwirt/in von Personalvermittlern angesprochen wurden. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhanges kam deshalb der Verdacht auf, dass die Kontaktdaten vom jeweiligen Fortbildungsanbieter weitergegeben wurden. Vor diesem Hintergrund geben wir folgenden Hinweis:
Übernimmt die Steuerberaterin/der Steuerberater die Kosten für den Besuch einer vom Mitarbeitenden gebuchten Fortbildungsveranstaltung, sollte der Mitarbeiter verpflichtet werden, einer Weitergabe seiner personenbezogenen Daten durch den Fortbildungsanbieter an Dritte (z.B. Personalvermittler) ausdrücklich zu widersprechen. Eine solche Verpflichtung kann in den Vereinbarungen zur Übernahme von Fortbildungskosten festgelegt werden.
Auch in dem Fall, dass die Steuerberaterin/der Steuerberater Vertragspartner des Fortbildungsanbieters ist, sollte einer Weitergabe von Daten ausdrücklich widersprochen werden.