[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ist im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 11.11.2015 (AZ: V R 8/15)
Pressemitteilung des BFH Nr. 25 vom 16.3.2016[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]