[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Steuerliche Identifikationsnummer für Flüchtlinge

Das Lohnsteuerabzugsverfahren wird auf Grundlage der von der Finanzverwaltung bereitgestellten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durchgeführt. Hierzu hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zugeteilte Identifikationsnummer sowie das Geburtsdatum mitzuteilen. Liegt die zugeteilte Identifikationsnummer nicht vor, ist der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht möglich.

Praxishinweis
Grundsätzlich hat in solchen Fällen der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI zu erfolgen.  Eine gesetzlich normierte Sonderregelung ist aber zu beachten. Kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wegen technischer Störungen nicht abrufen oder hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der ihm zuzuteilenden Identifikationsnummer nicht zu vertreten, hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale längstens für die Dauer von drei Kalendermonaten zu Grunde zu legen.

Nach Auffassung des Bundeszentralamt für Steuern (kurz: BZSt) ist es zutreffend, dass auch Flüchtlingen steuerliche Identifikationsnummern durch das BZSt zugeteilt werden. Dies erfolgt in einem automatisierten Prozess. Diese Vergabe wird durch die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes ausgelöst.
Die Identifikationsnummer wird im Zusammenhang mit steuerlichen Berührungspunkten benötigt. Die Vergabe erfolgt aus steuerlichen Gründen. Mit der Zuordnung einer steuerlichen Identifikationsnummer sind keine weiteren steuerlichen Feststellungen verbunden, ebenso wenig gibt sie Auskunft über den Status des Flüchtlings. Sie beinhaltet insbesondere keine Aussagen über den Aufenthaltstitel oder über eine Arbeitserlaubnis.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“est_seminar_blog_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1539″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]