[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Einsprüche und Änderungsanträge durch Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.03.2013 zurückgewiesen
Der Bundesfinanzhof hat mit mehreren Urteilen entschieden, dass die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben nicht gegen das Grundgesetz verstößt (Az. X R 10/08 vom 4.2.2010 (BStBl II 2010 S. 617), Az. X R 10/10 vom 16.2.2011 (BFH/NV 2011 S. 977) und Az. VIII R 51/09 vom 17.10.2012 (BFH/NV 2013 S. 365).
Gegen keines dieser Urteile wurde eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Die in dieser Angelegenheit eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge können daher keinen Erfolg haben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb durch Allgemeinverfügung vom 25.3.2013 diese Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen.
Betroffen von dieser Allgemeinverfügung sind Verfahren über Einsprüche und Änderungsanträge, die am 25.3.2013 noch anhängig waren – also nicht solche Einsprüche und Änderungsanträge, denen durch einen – seit dem BMF-Schreiben vom 14.4.2008 (BStBl I 2008 S. 536) angewiesenen – Vorläufigkeitsvermerk abgeholfen wurde.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage erhoben werden, der Einspruch ist insoweit ausgeschlossen. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt ein Jahr und beginnt am Tag nach der Herausgabe des Bundessteuerblattes, in dem diese Allgemeinverfügung veröffentlicht wird.
Mit BMF-Schreiben vom 25.04.2013 wurde die Nummer 3 (Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben) der Anlage zum BMF-Schreiben vom 16.5.2011 (BStBl I 2011 S. 464) – vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) mit sofortiger Wirkung gestrichen.
Zur Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder geht es hier… (Anm. d. Redaktion: Link ist veraltet)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=“meldungen_footer“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text el_class=“meldungen_footer“][shortcode id=“1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=““ el_class=“abstand_content_footer“][/vc_column][/vc_row]