In den letzten Wochen haben uns vermehrt Nachrichten erreicht, dass Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug gegen Steuerberaterinnen und Steuerberater eingeleitet wurden, die im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen tätig waren. 

Diese Hilfen konnten während der Pandemie nur durch die Mitwirkung von „prüfenden Dritten“ beantragt werden – eine Aufgabe, die überwiegend von unserem Berufsstand übernommen wurde. Trotz der komplexen und sich ständig ändernden Anforderungen wurde diese verantwortungsvolle Aufgabe unter hohem Einsatz erfüllt. 

Es versteht sich von selbst, dass staatliche Fördermittel nur dann ausgezahlt werden dürfen, wenn ein tatsächlicher Anspruch besteht. Sollte es Fälle geben, in denen bewusst falsche Angaben gemacht wurden, ist es wichtig, diese zu verfolgen. Nun sehen sich aber einige Kolleginnen und Kollegen mit Vorwürfen konfrontiert, sie hätten ihre Pflichten nicht mit der gebotenen Sorgfalt erfüllt. Die nun eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB sorgen daher für eine starke Irritation und Verunsicherung. 

Mit Schreiben vom 30.08. hat sich Präsident Christian Böke daher an die niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann gewandt, um die Thematik mit den zuständigen Stellen zu erörtern. Auch Wirtschaftsminister Lies wurde hierüber informiert, mit der Bitte, sich diesbezüglich mit seiner Kabinettskollegin abzustimmen.