Im Zuge der Grundsteuerreform hat sich Niedersachsen im Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) für ein Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass beim Niedersächsischen Landtag eine Online-Petition eingereicht wurde, die sich für eine Änderung des NGrStG ausspricht und die Einführung eines Alterswertfaktors für Gebäude fordert.
Den Wortlaut der Petition sowie die Möglichkeit zur Mitzeichnung finden Sie unter dem folgenden Link:
navo.niedersachsen.de